EU für MwSt auf Kleinsendungen im Online-Handel ab 2019
Laut Mitteilung des EU-Rats sind die Vorschläge Teil der "Strategie für einen digitalen Binnenmarkt". Damit soll für Online-Händler die Erhebung der Mehrwertsteuer erleichtert werden, wenn Verbraucher Gegenstände und Dienstleistungen über das Internet kaufen.
Online-Plattformen werden für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe, die über sie abgewickelt werden, haftbar gemacht. Die meisten Gegenstände, die für Fernverkäufe importiert werden, kämen derzeit mehrwertsteuerfrei in die EU.
Dadurch seien die EU-Unternehmen unlauterem Wettbewerb ausgesetzt. Der Mehrwertsteuerbetrug bei Fernverkäufen in der EU wird auf jährlich 5 Milliarden Euro geschätzt. "Verschiedene Maßnahmen werden dazu beitragen, diese Summe zu senken", kündigt der Rat an.
Eine Ausnahmeregelung für die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern in die EU unterhalb eines Werts von 22 Euro abgeschafft. Die derzeitige Regelung, bei der ca. 150 Millionen Kleinsendungen mehrwertsteuerfrei importiert werden, sei anfällig für Missbrauch. Während EU-Unternehmen bei allen verkauften Gegenständen der Mehrwertsteuer unterliegen, würden importierte Gegenstände von der Ausnahmeregelung profitieren und zu diesem Zweck häufig unterbewertet.
EUROPEAN COMMISSION Bruxelles

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