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Blaue Karte für Einwanderer - EU will für Fachkräfte attraktiver werden

Quelle: B92 Mittwoch, 22.10.2008. 14:41
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Die Europäische Union will ihre Arbeitsmärkte für hoch qualifizierte Einwanderer weit öffnen. Mit einer "Blue Card" (Blauen Karte) sollen sie und ihre Familien eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in allen 27 Mitgliedstaaten erhalten. Ein zweiter Vorschlag sieht vor, dass legal beschäftigte Arbeitskräfte aus Drittstaaten in der EU sozial besser abgesichert und geschützt werden.

Der EU-Kommission geht es vor allem darum, Europa gegenüber den Einwandererländern USA, Kanada und Australien attraktiver zu machen. Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte bei der Vorstellung der Richtlinie am 23. Oktober 2007 in Brüssel, 27 unterschiedliche und manchmal widersprüchliche Einreiseregelungen erschwerten hoch qualifizierten Einwanderern die Entscheidung für Europa. "Und wenn jemand hier ist, hat er es schwer, von einem Arbeitsplatz in einem Land ins andere zu wechseln."

Franco Frattini, EU- Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, wies darauf hin, dass in Australien 9,9 Prozent, in Kanada 7,3 und in den USA 3,5 Prozent der hoch qualifizierten Beschäftigten aus Drittstaaten kommen. In der EU sind es lediglich 0,9 Prozent.


Als Voraussetzungen für den Erhalt einer Blue Card nennt der Kommissionsvorschlag folgende Kriterien: das Vorliegen eines Arbeitsvertrag, einen akademischen oder beruflichen Ausbildungsabschluss und die Zusicherung eines Mindestgehaltes, das drei Mal höher als der Mindestlohn im Gastland ist.

Gibt es im Aufnahmeland keine Mindestlohnregelung, gilt als Vergleichbasis die Mindestrente oder das Sozialhilfeniveau. Diese Gehaltsregelung wird nicht ohne Widerspruch in den EU-Mitgliedstaaten bleiben. Deutschland zum Beispiel besteht derzeit darauf, dass Fachkräfte nur einwandern dürfen, wenn sie ein Jahresbruttogehalt von mindestens 85.000 Euro nachweisen können.

Für junge Fachkräfte will die Kommission Ausnahmeregelungen gelten lassen. So schloss Frattini nicht aus, dass die geforderte Einkommenshöhe bei weniger als dem Dreifachen des Mindestlohns liegen kann. Die Blue Card soll zunächst für zwei Jahre in einem Mitgliedstaat gelten. Danach kann der Arbeitnehmer in jeden anderen Mitgliedstaat wechseln, vorausgesetzt, es liegt ein Arbeitsvertrag vor. Bis dahin erworbene Rentenansprüche werden angerechnet. Auch bei der Wartefrist auf die Einbürgerung (die in den EU-Staaten unterschiedlich lang ist) muss der Blue Card-Inhaber nicht wieder bei Null anfangen, wenn er in einen andern Staat wechselt. Außerdem gelten Erleichterungen bei der Familienzusammenführung. Sollte der Besitzer einer "Blauen EU-Arbeitskarte" allerdings länger als drei aufeinander folgende Monate erwerbslos ein, wird seine Karte eingezogen.

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