Europäische Union hat Zucker- und Isoglucose-Quotenregelung abgeschafft - Höhere Produktion und Exporte zu erwarten
Mit dieser politischen Einigung wird die Reform des Zuckersektors aus dem Jahr 2006 weiter entwickelt und eine stärkere marktwirtschaftliche Orientierung dieses Sektors erreicht.
Ab 1. Oktober 2017 entfallen als wesentliche Elemente der EU-Zuckermarktregelung: die EU-Quoten für Zucker (13,53 Millionen Tonnen) und für Isoglucose (0,72 Millionen Tonnen), eine aus Stärke gewonnene Zuckerlösung, ferner die Mindestpreise für Quotenrüben (26,29 Euro pro Tonne), also Rüben, die zur Erfüllung der Zuckerquote angebaut werden, sowie die Produktionsabgabe für Zucker bzw. Isoglucose (12 bzw. 6 Euro pro Tonne), die auf die zugeteilten Quoten der Zuckerhersteller erhoben wird.
Das bedeutet, dass EU-Länder künftig unbegrenzte Mengen Zucker herstellen, und auf den Markt bringen dürfen.
Durchschnittliche Zuckerpreise in der EU haben sich seit dem Ende 2016 erholt und ungefähr 500 EUR pro Tonne erreicht. In den letzten Monaten waren sie stabil. Dies ermöglichte dem ganzen Sektor, sich für diesen Moment vorzubereiten. Die Produktion hat sich in den vegangenen Jahren beträchtlich verbessert.
-Ich bin überzeugt davon, dass sich diese Industrie gut positioniert und Vorteile der abgeschafften Quoten genutzt - erklärte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Phil Hogan.
Durch die Abschaffung der Zucker- und Isoglucose-Quotenregelung hat die EU Herstellern ermöglicht, die Produktion an die Nachfrage am Markt anzupassen und nach neuen Exportmärkten zu suchen. Eine neue Aufsichtsgruppe wurde gebildet und sie sollte den Zuckermarkt analyisieren und statistische Angaben sammeln und verarbeiten, um Landwirten und Industrieunternehmen die entsprechende Hilfe zu leisten.
- Es handelt sich um einen wichtigen Wendepunkt für die ganze Zuckerbranche und zugleich um einen wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren marktwirtschaftlichen Orientierung dieses Sektors. Zuckerproduzenten können ihre produkte auf den internationalen Markt bringen, und mit der entsprechenden Unterstützung der Europäischen Kommissin haben sie sehr gute Erfolgsaussichten - so Hogan.
Nach dem Auslaufen der Zucker-Quotenregelung wird Vorgesehen sind aber noch immer verpflichtende Branchenvereinbarungen zwischen Anbauern und Zuckererzeugern zu Bedingungen für den Kauf von Zuckerrüben einschließlich Lieferverträgen vorgesehen. Das Preisberichterstattungssystem mit Meldepflichten der Zuckererzeuger wird grundsätzlich wird beibehalten, ebenso wie die Ermittlung der Anbauflächen für Zuckerrüben sowie Angaben zu Produktion und Beständen von Zucker und Isoglucose.
EU ist der führende Produzent von Zuckerrübe weltweit (ungefähr 50% der Gesamtproduktion). Zucker wird nur bis zu 20% aus Zuckerrübe gewonnen, restliche 80% werden aus Zuckerrohr erzeugt. Die EU hat auch entsprechende Verarbeitungsanlagen für das importierte Zuckerrohr.
EUROPEAN COMMISSION Bruxelles

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