EU will keine schlechtere Lebensmittelqualitćt in Osteuropa erlauben - Einheitliche Leitlinien bis Ende 2017
Sie listen rechtliche Vorgaben auf, über die nationale Behörden unzulässige Praktiken der Lebensmittelmultis erkennen können. Brüssel stellt für Untersuchungen zudem eine Million Euro bereit.
"Zwei unterschiedliche Produkte in derselben Markenverpackung zu präsentieren, führt Verbraucher in die Irre und ist unfair", erklärte Justiz- und Verbraucherkommissarin Vera Jourova. Mittlerweile gebe es Belege dafür, dass dies "Dutzende, vielleicht sogar Hunderte Produkte" betreffe.
Aus eigener Erfahrung in ihrer Heimat Tschechien wisse sie, dass es dort "alarmierend weniger Fisch in Fischstäbchen" gebe, sagte Jourova. "Ich bin entschlossen, dieser Praxis ein Ende zu setzen." Sie sei durch EU-Recht verboten.
Brüssel verweist dabei auf die Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung und die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken. In ihren Leitlinien legt die Kommission dar, wie nationale Lebensmittelbehörden schrittweise unzulässiges Verhalten erkennen können. Über die Zusammenarbeit im EU-Verbraucherschutz kann dann festgestellt werden, ob Produkte in anderen Ländern tatsächlich "besser" sind.

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