Serbiens Rechtsanwälte bestreiten Behauptungen von griechischem Mitilineos über angebliche Schulden von RTB Bor - Auszahlung von 40 Mio. USD stellt keine Gefahr für Staatshaushalt dar
Wir hätten ein Haushaltsdefizit vorgesehen, und jedoch einen Haushaltsüberschuss verzeichnet, unterstrich sie und fügte hinzu, dass die Regierung wegen dieser ungeplanten Ausgabe die Finanzierung von einem oder max. zwei Projekten aufgeben müsse, aber so etwas stelle, laut ihren Worten, kein besonders Problem dar.
Brnabic wil an der nächsten Sitzung der Regierung die Initiative zur Bildung eines Teams aus Vertretern mehreren Ministeriums für alle möglichen neuen Schiedsverfahren.
Rechtsberater und Anwälte der Republik Serbien bestreiten aber die Behauptungen von griechischem Unternehmen Mitilneos, dass RTB Bor ihm aufgrund des Schiedsurteils 40 Mio. USD schuldet. Die Anwaltskanzlei Karanovic und Nikolic unterstreicht, dass die Behauptungen des griechischen Unternehmens die Entscheidugn des Schiedsgerichts in Genf nicht treu widerspiegeln.
- Mitilineos hat in der letzten Anklage gegen die Republik Serbien die Rückzahlung von 98,9 Mio. USD plus Zinsen und Kosten des Gerichtsverfahrens gefordert, und nicht 65 Mio., wie das griechische Unternehmen behauptet - heißt es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei "Karanovic i Nikolic", die gemeinsam mit dem Dozent Dr. Petar Djundjic das Anwaltsteam Serbiens gebildet hat.
Das Urteil des Schiedsgerichts vom 22. August 2017 verpflichtet die Republik Serbien zur Zahlung von 18.636.745,42 USD an das griechische Unternehmen Mitilineos, verrigert um 571.672 USD, wie auch von weiteren 16.165.247 USD, verringert um einen Betrag für die nachhaltige Verarbeitung von Kupfer, Zinsen und Verfahrenskosten.
- Erwähnte Beträge wurden vom Gericht um 51% zusätzlich gesenkt. Nach der ersten Berechnung wurde die Republik Serbien zur Zahlung eines Drittels des Betrags aus der Anklage verpflichtet - erklären Vertreter der Anwaltskanzlei "Karanovic i Nikolic".
Die Regierung sollte in kurzer Zeit offizielel Informationen über die Höhe des Betrags aus dem Urtail bekannt machen.
Sie erinnern daran, dass Mitilneos in einer Mitteilung auf "eine Reihe der von der Regierung Serbiens beschlossenen Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen hinweist, mit denen in Wirklichkeit die Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Staatsunternehmen ratifiziert wurde. Die Regierung hat die Erfüllung aller früher entstandenen Verpflichtungen ohne ihrer Genehmigung verboten, sowie die Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die ihre Forderungen eintreieben wolle", was eine falsche Darstellung der Tatsachen darstelle.
- Die Republik Serbien ist aber dem Urteil des Schiedsgerichts in Genf nur für die Dauer des Verbots der Vollstreckung auf Eigentum des zu privatisierenden Unternehmens verantwortlich, weshalb die Forderungen von Mitilineos uneinbringlich waren - teilte die Anwaltskanzlei Karanovic und Nikolic.
Die Änderungen des Privatisierugnsgesetzes haben die Vollstreckung über das Eigentum der Unternehmen von strategischer Bedeutung wie RTB Bor verboten.
Das Urteil sagt nichts über die angebliche Verantwortung der Republik Serbien (und der Regierung Serbiens) für die Maßnahme, "mit welcher Staatsunternehmen die Zahlung der früher entstandenen Verpflichtungen ohne besondere Genehmigung der Regierung verboten wurde", wie Mitilneos in seiner Mitteilung behaupte, unterstreicht die Anwaltskanzlei "Karanovic i Nikolic".
Die Behauptungen des Anklagers, dass Serbien für seine Diskriminierung als Gläubiger von RTB Bor verantwortlich sei, wurden vom Schiedsgericht ausdrücklich abgeleht worden, behaupten sie.
Im Schiedsurteil wird auch festgestellt, dass sich Mitilineos vor dem Gericht dazu verpflichtet habe, ein Verfahren bezüglich der gleichen Forderung gegen RTB Bor vor dem Gericht in Athen aufzugeben.
- Der Republik Serbien ist dadurch gelungen, die mehrfache Verringerung der Forderungen von Mitilineos im Schiedsverfahren auszuhandeln, und dadurch einen Lösung für den größten Teil der Schulden von RTB Bor zu finden - heißt es am Ende einer Mitteilung der Anwaltskanzlei "Karanovic i Nikolic", die RTS zugestellt wurde.

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