Ausländische Investoren in Montenegro einheimischen gleichgestellt
Donnerstag, 24.07.2008.
18:18
Die montenegrinische Regierung beschloss am 24. Juli die Abänderungen der Verordnung und erlaubte dadurch allen Ausländern, die in Montenegro gekauften Grundstücke in das Grundbuch einzutragen.
Durch diese Abänderungen wurden ausländische Investoren inländischen gleichgestellt, erklärte der montenegrinische Finanzminister, Igor Lukšić, nach der Sitzung der Regierung.
Ausländische Investoren, die eine Firma in Montenegro haben, sollen als Steuerinländer betrachtet werden, weil sie hier ihre Geschäfte betrieben, Gewinne erzielen und Steuer entrichtn.
Durch Beschluss der erwähnten Abänderungen löst man das Problem mit der Behandlung solcher Unternehmen. Die Situation, in der Steuerinländer als Ausländer behandelt wurden, konnte nur als absurd bezeichnet werden.
Im Einklang mit dem gültigen Eigentumsrecht und Gesetze über ausländische Investitionen und Kapitalgesellschaften bekommen ausländische Investoren den nationalen Status. Das soll im neuen Gesetz über Eigentumsverhältnisse geregelt werden, das bereits dem Parlament zur Diskussion gegeben worden ist, erklärte Lukšić.
Die abgeänderte Verordnung soll eventuelle Manipulationen verhindern, wie die Übertragung des Eigentums vom Unternehmen auf Grundbesitzer, weil Ausländer ihre Grundstücke erst nach der Verabschiedung des neuen Gesetzt ins Grundbuch eintragen können.

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