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Wohnsitz in Serbien als Bedingung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken - Öffentliche Diskussion über neues Gesetz über Ackerland Mitte Juli

Quelle: eKapija Montag, 10.07.2017. 15:56
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(FotoRajko Karišić)
Ausländer, die Eigentumsrecht an fruchtbarem Boden in Serbien erwerben möchten, müssen einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Serbien von mindestens 7 Jahren beweisen. Für juristische Personen aus dem Ausland werden mindestens fünf Jahre in der Evidenz der Agentur für Handelsregister ausreichen. Das steht, wie die Belgrader Tageszeitung Blic erfährt, im Entwurf des neuen Gesetzes über Ackerland, die eine Arbeitsgruppe des Landwirtschaftsministeriusm bis Anfang der nächsten Woche fertigstellen sollte. Mit diesem Gesetz sollten die Verkaufsbedingungen ab dem 1. September 2017 definiert werden.

Es gibt, angeblich, noch immer Meinungsunterschiede bezüglich der Dauer der rechtlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit dem serbischen Staat, aber die meisten Mitglieder der Kommission, welche den Gesetzentwurf vorbereitet, glauben, dass diese Lösung Landwirten den maximalen Schutz garantiert.

Der Minister Branislav Nedimovic kündigte unlängst an, dass ein ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Serbien die wichtigste Bedingung sowohl für natürliche als auch juristische Personen für den Erwerb des Eigentumsrechts an landwirtschaftlichen Flächen sein wird.

Der agriindustrielle Analytiker Milan Prostran teilt seine Meinung und erklärt in einem Interview für das Wirtschaftsportal eKapija, dass er auch das Wohnsitzprinzip, bzw. mindestens 10 Jahre ununterbrochnen Aufenthalt in Serbien befürwortet. Auf diese Weise kann man den Erwerb von Ackerland für Ausländer ein wenig komplexer machen.

- Wir sollten Ausländern außerdem erlauben, landwirtschaftliche Flächen bis zu einer Größe von max. 100 ha zu erwerben. Die dritte Bedingung soltle, meiner Meinung nach, mindestens fünf Jahre Erfahrung mit der landwirtschaftlicen Produktion - unterstreicht Prostran.


Durch diese Einschränkungsbestimmungen für den Eigentumserwerb will der Staat versuchen, die zu erwartenden Folgen des 2008 unterzeichneten Stabilisierungs- und Assozierungsabkommens zu sanieren, das unser Land verpflcihtet, Ausländern ab dem 1. September dieses Jahres den Eigentumserwerb an landwirtschaftlich benutzten Flächen zu erlauben. Serbien ist einziges Land, das sich im Rahmen der Beitrittsverhandlunge zur Liberalisierugn des Bodenmarktes verpflichtet hat. Andere Länder haben diese Verpflchtung erst nach dem EU-Beitritt übernommen.

- Uns ist klar, dass wir das Stabilisierungs- und Assozierungsabkommen nicht verändern können, aber wir müssen unbedingt um die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Ackerland bis 1. September kämpfen, weil das Abkommen dann in Kraft tritt. Dieses Problem musste natürlich noch früher gelöst werden, und ich befürchte, dass wir nicht alles innerhalb der erwähnten Frist vollenden können. Das Gesetz wurde noch nicht der Nationalversammlung vorgelegt - erklärt Milan Prostran.

Er glaubt, dass die angekündigte öffentliche Diskussion über den Gesetzentwurf in zehn Tagen zu spät veranstaltet werde. Die Tatsache, dass sie im Laufe der Urlaubssaison stattfinde, mache sie, seiner Meinung nach, noch sinnloser.

- Wenn wir diese Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes nicht rechtzeitig verabschieden können, haben wir noch eine Möglichkeit. Wir können, nämlich, das ungarische Modell anwenden. Ungarn hat ein Referendum über die Frage durchgeführt, ob Ausländern den Erwerb des Eigentumsrechts am Ackerland erlaubt werden sollte oder nicht? Nachdem 80% der Bürger dageten gestimmt hat, wurde dieser Verbot in die Verfassung eingeführt, obwohl Ungarn bereits ein EU-Mitglied war. Das ist wahrscheinlich das extremste Beispiel - sagte Milan Prostran gegenüber eKapija. Er ist der Meinung, dass der Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Wirklichkeit "der Verkauf der staatlichen Souveränität" darstelle. Wir müssen deshalb die erwähnten Änderungen des Gesetzes dringend verabschieden und den Verkauf an Ausländern um mindestens 10 Jahre verschieben.

Anwendung des Stabilisierungs- und Assozierungsabkommens bedeutet nicht schrankenlosen Verkauf von Ackerland

Der europäische Kommissar für Landwirtschaft, Phil Hogan, gesteht auf einer Seite, dass der Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen ein heikles Thema darstelel, hebt aber zugleich hervor, dass es keinen Grund für die "unvernünftige Angst" gebe. Das Stabilisierungs- ud Assozierungsabkommen sehe, laut seinen Worten, keinen schrankenlosen Verkauf von Ackerland an EU-Bürgern vor.

- Das Abkommen sieht vor, dass es ab dem 1. September 2017 keine Diskriminierung zwischen den serbischen und EU-Bürgern im Immobilienhandel geben wird, einschließlich der landwirtschaftlichen Flächen. Serbische Regierung kann aber auch die Bedingungen für den Verkauf bestimmen, aber nur wenn diese Bedingungen für alle gelten - sagte Hogan gegenüber dem Portal Agrosmart.

Er erinnerte daran, dass bei den früheren EU-Erweiterungen die Liberalisierugn des Bodenmarktes nicht zum intensiveren Verkauf von Äckern an Ausländern in den neuen Mitgliedsstaaten geführt habe.

- EU-Bürger und Unternehmen können schon jetzt landwirtschaftliche Grundstücke in Serbien über ihre Tochtergesellschaften kaufen, die in Serbien registriert sind. Dies ist bisher nur in begrenztem Umfang geschehen. Und genauso wie in anderen Sektoren sollte man nicht so misstrauisch gegenüber ausländischen Investitionen in der Landwirtschaft sein - sie können neue Technologien und das Know-how bringen und zur Verbesserugn der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Serbien beitragen - sagte Hogan am Ende.


M.A.

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