Bestrittene Regelung im Gesetz über Privatisierung verfassungstreu - Aktienfonds darf Aktien des Pensionsfonds verkaufen
Donnerstag, 03.07.2008.
17:46
Das Verfassungsgericht der Republik Serbien beschloss, dass die Regelung, die den Verkauf der Aktien des staatlichen Pensions- und Invalidenversicherungsfonds seitens des Aktienfonds der Republik Serbiens erlaubt, verfassungstreu ist.
Der Pensions- und Invalidenversicherungsfonds behauptet in seiner Verfassungsbeschwerde, dass man ihm sein das Recht, über seine Wertpapiere frei zu verfügen, verfassungswidrig verweigert und entzogen hat.
Der Pensionsfonds kann nicht selbst seine Aktien verwalten und über sie verfügen, das tut der Aktienfonds in seinem Namen.
Die bestrittene Regelung verstößt, laut dem Pensionsfonds, gegen die Verfassung, die die freie Verfügung über das Privateigentum und andere Sachenrechte schützt, sowie gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Grundrechte, die das Eigentumrecht garantiert.
Die Richterin, Katarina Manojlović Andrić, erklärte, dass der Klager die Verfassungswidrigkeit der erwähnten Regelung nicht begründet udn bewiesen hat.
Aufgrund des Gesetzes über Eigentumswandel hat der Fonds Rechte, welche der Gesetzgeber ihm im Einklang mit seiner Bevollmächtigung eingeräumt hat.
- Die bestrittene Regelung hat diese Rechte weder verweigert noch verändert - erklärte die Richterin - so dass sie weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Konvention verstößt.
Ustavni sud Republike Srbije
Republički Fond za penzijsko i invalidsko osiguranje
Akcijski fond Republike Srbije

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