EU: Wenn nicht tierischer Herkunft, dann keine Milch
Donnerstag, 15.06.2017.
15:57
Denn diese Bezeichnungen seien nach dem Europarecht tierischen Produkten vorbehalten. Nur Produkte, die auch wirklich Milch enthalten, dürfen demnach wie Milchprodukte heißen. Das Verbot gelte selbst dann, wenn der Hersteller auf der Packung klarstellt, dass das Produkt auf rein pflanzlichen Stoffen basiert.
Der "Verband Sozialer Wettbewerb" verklagte das Unternehmen Tofutown, Hersteller von "Tofubutter" und "Pflanzenkäse" vor dem Landgericht Trier. Die Verwendung von Bezeichnungen wie "Butter" oder "Käse" für rein pflanzliche Produkte verstoße gegen Europarecht. Wo Milch draufsteht, müsse auch Milch drinnen sein, so stehe es nun einmal in der relevanten EU-Verordnung. Verbraucher könnten durch die Bezeichnungen verwirrt werden. Wer beim Einkaufen nicht richtig hinschaue, der könne leicht zum falschen Produkt greifen.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs gaben dem Kläger recht. Milch muss aus den Eutern von Tieren kommen, nicht von Pflanzen. Der Grund: Das Europarecht schreibe eindeutig vor, dass die Bezeichnungen "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" nur Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten sind. In der relevanten EU-Verordnung steht, dass der Ausdruck "Milch" ausschließlich für dasjenige Erzeugnis verwendet werden darf, welches durch Melken gewonnen wird. Entsprechend müssen auch Milcherzeugnisse wie Butter, Käse oder Joghurt Milch enthalten.
European Court of Justice Luxembourg

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