Kommission für Rechtsschutz erhielt mehr als 2.000 Beschwerden bezüglich öffentlicher Vergabeverfahren
Samstag, 21.06.2008.
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Serbien verfügt noch immer nicht um entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung von Missbräuchen im öffentlichen Beschaffungswesen, teilte man an einer Konferenz über Bieterschutz mat. Die im Juli 2004 gebildete Kommission für Rechtsschutz erhielt bisher 2.000 Beschwerden bezüglich öffentlicher Vergabeverfahren. Einer Hälfte der Klagen hat man stattgegeben und Vergabeverfahren für ungültig erklärt.
- Ein Drittel der Vergabeverfahren wurde bereits für nichtig erklärt. Immer mehr Klagen gegen Entscheidungen der Ausschreibungskommissionen wird statt gegeben - erklärte der Vorsitzende der Kommission, Saša Varinac.
Die Kommission ist nicht selbstständig und arbeitet oft unter unentsprechenden Bedingungen, hob er hervor. Das neue Gesetz soll die Frist für Beschwerden und die Zeit für die Entscheidung kürzen. Behörden müssen verpflichtet werden, von der Kommission erforderte Angagen innerhalb einer kurzen Frist zuzustellen.

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