Serbische Staatsangehörige, die in den USA gearbeitet haben, können Steuererstattung bis 15. April beantragen
Montag, 07.04.2008.
21:28
Serbische Staatsangehörige und besonders Studenten, die von 2005 in den USA gearbeitet haben, können eine Steuererstattung spätestens bis 15. April beantragen, meldete heute (7. April 2008) das Webportal "Studentski svet" (Studentenwelt).
Bürger, die in den Vereinigten Staaten von Amerika 2006 und 2007 gearbeitet haben, können ihre Gelder nach dem Ablauf der festgesetzten Frist fordern, müssen aber mit einer geringeren Summe wegen der Verspätung rechnen.
Man benötigt Formulare W2 und DS-2019 sowie kopierte oder gescannte Fotos von seinem Visum oder Karte mit der Sozialversicherungsnummer. Spezialisierte Agenturen leisten Hilfe bei der Suche nach notwendigen Dokumenten im Internet und verlangen Entgelt erst nach dem erfolgreich erledigten Auftrag.
Die US-amerikanische Finanzbehörde verlangt eine Einkommenssteuererklärung von allen, die in den USA mehr als 3.400 US-Dollar verdient haben. Falsch ausgefüllten Formulare werden leicht entdeckt und ihre Inhaber des Steuerbetrugs beschuldigt, was die künftige Erteilung vom Visum erschweren kann.
Auf der Webseite www.studentskisvet.com können alle Bürger die Höhe des zu erstattenden Betrags aufgrund der Dauer des Arbeitsverhältnisses und des Entgelts berechnen.
Die Prozedur - Prüfung der Vollständigkeit und Genauigkeit zugestellten Unterlagen seitens des bevollmächtigten Buchhalters und Bewilligung - dauert rund 12 Wochen.
Das Recht auf die Erstattung der Lohnsteuer haben alle serbische Staatsangehörige, die im Ausland gearbeitet haben.

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