Anmeldung der Angaben über Gehälter, Löhne und Sozialabgaben ab dem 1. April - Strafen für Arbeitgeber von 10.000 bis 800.000 Dinar
Montag, 31.03.2008.
17:00
Die Angaben über Gehälter und Löhne und zu entrichtenden Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung für Beschäftigte und Gründer, die im eigenen Unternehmen beschäftigt sind, sollen ab dem 1. April abgegeben werden, teilte der Pensions- und Invalidenversicherungsfonds mit.
Die Nichteinhaltung der Frist ist strafbewehrt. Der Gesetzgeber sieht Geldstrafen von 10.000 - 800.000 Dinar für Arbeitgeber und von 2.500 bis 50.000 Dinar für verantwortliche Personen vor, heißt es in der Mitteilung.
In Hinsicht darauf, dass sich drei Pensionsfonds am 1. Januar 2008 vereinigt haben, sollen die Erklärungen in Fondsfilialen nach dem Sitz des Arbeitgebers abgegeben oder in elektronischer Form zugestellt werden.
Der einzige Grund für Verspätungen bei der Realisierung des Rentenanspruchs ist die Unverantwortlichkeit der Arbeitgeber. Der Fonds wird deshalb ab dem Juni Anzeigen gegen solche Arbeitgeber erstatten.

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