Anmeldung des Firmenkontos nicht mehr am Schalter der Agentur für Handelsregister
Freitag, 09.09.2016.
11:48
Unternehmen sind ab dem 2. September dieses Jahres nicht mehr verpflichtet, der Agentur für Handelsregister Informationen über ihre Firmenkonten für die Eintragung in das Handelsregister zuzustellen.
Die Möglichkeit, alle notwendigen Daten aus dem Einheitlichen Kontenregister der Zentralbank Serbiens zu übernehmen, führte zur Abschaffung dieses Schritts im Verfahren für die Registrierung von Unternehmen.
Die Veränderung betrifft alle Unternehmen, Gewerbetreibende und Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, die bisher verpflichtet waren, nach der Gründung das Geschfätskonto bei einer der Banken zu eröffnen und das der Agentur für Handelsregister anzumelden.

Izdanje Srbija
Serbia Edition
Izdanje BiH
Izdanje Crna Gora