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Neue EU-Vorschriften für eine einfachere, schnellere und sichere Zollunion in Kraft

Quelle: Beta Mittwoch, 04.05.2016. 03:41
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Podeli

(Fotocarina.rs)
Am 1. Mai 2016 traten neue Zollvorschriften in Kraft, die Unternehmen, die Handel innerhalb der EU betreiben, das Leben leichter machen und Verbraucher besser vor illegalen und gefälschten Waren schützen.

Mit dem neuen Zollkodex der Union (UZK) wurden die bestehenden EU-Zollvorschriften, die noch aus dem Jahr 1992 stammen, grundlegend überarbeitet. Dies ist ein Meilenstein für die Europäische Zollunion, die den nötigen Rahmen schafft, damit jedes Jahr Waren im Wert von mehr als 3 Billionen EUR zwischen der EU und Drittstaaten zirkulieren können.

Mit den neuen Vorschriften soll Folgendes gewährleistet werden: einfachere und schnellere Zollabfertigungsverfahren, damit die Waren die Verbraucherinnen und Verbraucher schneller und kostengünstiger erreichen; einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Waren oder Waren, die den europäischen Umwelt‑, Gesundheits‑ oder Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen;
◾eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen mit Hilfe neuer IT-Systeme.

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