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Neuer Gesetz über Wirtschaftskammern - Ist die Pflichtmitgliedschaft gerechtfertigt?

Quelle: eKapija Dienstag, 15.03.2016. 15:41
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Podeli

Das Parlament der Republik Serbien ha am 29. Dezember 2015 das Gesetz über Wirtschaftskammern (Amtsblatt der RS Nr. 112/2015) verabschiedet. Das Gesetz tritt am achten Tag ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Serbien in Kraft, außer den Bestimmungen Artikel 10 und 33 dieses Gesetzes, die ab 01. Januar 2017 angewandt werden.

Das Hauptmerkmal des Gesetzes ist, dass ab 01. Januar 2017 die Mitgliedschaft in der Kammer und die Zahlung des Mitgliedbeitrags verbindlich sein werden. Die Höhe des Mitgliedbeitrags wird von der Versammlung der Wirtschaftskammer Serbiens festgesetzt, unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft und der Interessen der Wirtschaftler.

Das Gesetz ist nach Vorbild des österreichischen Kammernsystems geregelt. Die wichtigsten Neuheiten, die das Gesetz vorsieht sind:

- Verbindliche Mitgliedschaft der Wirtschaftssubjekte in der Wirtschaftskammer Serbiens, womit das System der freiwilligen Mitgliedschaft , das seit dem 01. Januar 2013 gültig war, verlassen wird;
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags in Absprache mit den Wirtschaftskammern der autonomen Provinzen, womit zum ersten Mal die Interessen der Mitglieder und der regionalen Wirtschaftskammern berücksichtigt werden;
- Einführung einer vertraglichen Wirtschaftskammer als neuer Vereinigungsform der Wirtschaftssubjekte. Eine vertragliche Wirtschaftskammer kann von mindestens 100 Wirtschaftssubjekten zur Realisierung des gemeinsamen geschäftlichen Interesses auf einem bestimmten Gebiet oder in einem bestimmten Wirtschaftszweig gegründet werden;


- Einführung des Terminus Branchenvereinigungen, der im früheren Gesetz nicht bekannt war;
- Die Frage ausländischer Wirtschaftskammern und deren Status wurden präzise reguliert;
- Ein besonderes Kapitel wurde den Beziehungen zwischen der Wirtschaftskammer Serbiens und dem Nationalparlament, der Regierung, den Organen der Staatsverwaltung usw. gewidmet:

Im Gesetz wird besonders hervorgehoben, dass die Wirtschaftskammer Serbiens der Wirtschaft bei der Erfüllung der Pflichten, die aus dem Verfahren des Beitritts zur Europäischen Union und dem Prozess der Harmonisierung hiesiger Vorschriften mit den Vorschriften der Europäischen Union hervorgehen, Unterstützung leistet.

Die Meinungen über das verabschiedete Gesetz sind geteilt. Bestimmte Organisationen wie die Delegation der deutschen Wirtschaft in Serbien und die Handelskammer Österreichs haben die Verabschiedung dieses Gesetzes kräftig unterstützt, in der Meinung, dass damit die Präsentabilität der Wirtschaftskammer Serbiens hergestellt und das wirksame Funktionieren des Kammersystems, als Vertreters der Interessen der serbischen Wirtschaft hergestellt wird. Der Rat ausländischer Investoren und die Amerikanische Wirtschaftskammer haben jedoch ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht und betont, dass die Einführung der verbindlichen Mitgliedschaft im Gegensatz zum Prinzip der Freiwilligkeit in der Geschäftstätigkeit steht. Außer, dass die Pflicht der Zahlung des Mitgliedsbeitrags eine neue Last für die Wirtschaftler bedeutet, könnte Serbien nämlich aus diesem Grund auf der Liste der Weltbank über die Geschäftsbedingungen potentiell einen Rückgang verzeichnen. Die Art und Weise der Vereinigung in die Wirtschaftskammern ist kein überwiegender Faktor zur Positionierung der Länder auf der vorher angeführten Liste, was am Beispiel Österreichs zu sehen ist, das gut positioniert ist, obwohl es das verbindliche Kammersystem vorsieht. Man muss jedoch vor Augen haben, dass Österreich als hoch entwickeltes Land nicht mit dem Problem der Werbung ausländischer Investoren konfrontiert ist.

Im Fall Serbiens würde die Einführung der verbindlichen Mitgliedschaft potentiell zur Entmutigung oder Ablehnung derselben führen. Eine zusätzliche Schwierigkeit stellt auch der nicht präzisierte verbindliche Mitgliedsbeitrag dar, so dass sich die Frage stellt, ob der aufgedrängte Mitgliedsbeitrag durch besseres und pro aktiveres Engagement der Wirtschaftskammer Serbiens gegenüber ihren Mitgliedern und insbesondere ausländischen Investoren berechtigt ist. Die Mitglieder werden auf jeden Fall erwarten, für ihr Geld und die aufgedrängte Zahlungspflicht eine Dienstleistung zu bekommen, wie sie es die Unternehmen in den Ländern wie Österreich und Deutschland haben. Das bezieht sich insbesondere auf ausländische Investoren, die auf einen hohen professionellen und wirksamen Grad ihrer Kammern gewohnt sind und es wird schwer zu erklären sein, wenn das Kammersystem in Serbien nicht auf dieselbe oder ähnliche Art und Weise funktioniert. Was für Folgen konkret eintreten könnten, bleibt in der Praxis abzuwarten.

Autor:

Milica Stojanović
JPM Janković Popović Mitić


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