Werbebeschränkung bei Spirituosen und elektronische Zigaretten - Was bring neues Werbegesetz
Montag, 29.02.2016.
03:56
Um Spirituosen kann man weiterhin und ohne Beschränkung in der gedruckten Medien werben. Das ist eine der wichtigsten Neuigkeiten des vor kurzem verabschiedeten Werbegesetzes. Die Werbungen für alkoholische Getränke in elektronischen Medien können künftig nur Nachtschwärmer sehen.
"Die neue Lösung sieht vor, dass man um alkoholische Getränke bis zu 20% Alkohol in elektronischen Medien ausschließlich zwischen 18 und 06 Uhr morgens werben darf", erklärte der Minister für Handel, Tourismus und Telekommunikation Rasim Ljajić im Parlament.
Das neue Gesetz werde verabschiedet, um das heimische Werberecht in Einklang mit den EU-Normen zu bringen, sowie weil die vor 10 Jahren beschlossenen und noch immer gültigen Vorschriften überwunden seien, sagte Ljajić.
- Wir möchten den Markt vor unlauterer Werbung und Verbraucher vor irreführender und betrügerischer Werbebotschaften schützen, die sie zu falschen Einkäufe führen können - so Ljajić.
Das verabschiedete Gesetz führt minimale, transparente und objektive Kriterien für alle Marktteilnehmer in diesem Bereich. Das neue Gesetz verbietet die irreführende Werbung, Werbungen, die eine Darstellung von Minderjährigen in gefährlichen Situationen enthalten, Werbungen, die Jugendliche zum Kauf von Waren und Dienstleistungen direkt rufen oder ihnen vorschlägt, das von ihren Eltern zu verlangen, die Werbungen für Baby-Milch und Baby-Getränke für Neugeborene, jünger als sech Monate, sowie von Zubehör dafür.
Es wurden aber auch einige Unzulänglichkeiten entdeckt. Derzeit ist, z.B. nicht möglich, um Weine von kleineren Kellereien in Fernsehsendungen für Landwirte zu werben, weil sie in der Regel nur vormittags ausgestrahlt werden, und diese Hersteller haben oft nicht genug Geld für teuere Werbekampagne in der Presse.
Die Werbung auf öffentlichen Flächen ist zum ersten Mal im Zuständigkeitsbereich der Kommunen, welche die Bedingungen und Formen bestimmen werden, so Ljajić.
Die Werbung durch Plakate, die auf öffentlichen Flächen platziert werden, ist erlaubt, wenn diese Fläche von der Kommune für diesen Zweck genutzt wird, oder falls man dafür die Erlaubnis der Gemeindeverwaltung benötigt, erst nach der Erteilung.
Die irreführende Werbung sei, laut dem Minister Ljajić verboten, sowie die parallelen Werbungen, die Waren und Dienstleistungen anderer Mitbewerber verunglimpfen.
Online-Werbung
Das Gesetz regelt auch die Online-Werbung. Die Werbung um alkoholischen Getränken bis 20% Alkohol im Internet ist erlaubt, die Werbung um Tabak, Zigareten und Spirituosen, mit einem Alkoholgehalt über 20%, ist verboten.
Beschränkungen für elektronische Zigaretten, Vorsicht mit Glücksspielen
Die Neuigkeit ist auch, dass der Gesetzgeber die Werbung um elektronische Zigaretten verbietet, und zum ersten Mal die Werbungu m Glücksspiele regelt. Sie dürfen in elektronischen Medien und in Kinos von 21 bis sech Uhr morgens ausgestrahlt werden.
Fernsehwerbung
Das Gesetz sieht auch vor, kommerzielle Rundfunkprogrammanbieter nur 20% einer Fernsehstunde als Werbezeit vermarkten dürfen, und öffentliche Rundfunk- und Fernsehanstalten nicht mehr als 10%.
Fernsehübertragungen internationaler Sportveranstaltungen von nationaler Bedeutung dürfen bei öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten max. neun Minuten pro Stunde unterbrochen werden, und die gesamte Werbezeit darf nicht 10% des täglich ausgestrahlten Sportprogramms übertreffen.
Für Verstöße gegen dieses Gesetz sind Geldbußen von 300.000 bis 2 Mio. Dinar vorgesehen.
Ministarstvo turizma i omladine Republike Srbije

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