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Pflicht der Trennung der Tätigkeiten und der Restrukturierung der Gesellschaften - Neues Energiewirtschaftsgesetz in der Republik Serbien

Quelle: eKapija Donnerstag, 27.08.2015. 12:50
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(FotoShutterstock.com)

Das neue Energiewirtschaftsgesetzwurde im Dezember 2014 verabschiedet.Das Hauptziel des neuen Gesetzes ist die Angleichung mit dem gültigen Recht derEuropäischen Union und die Liberalisierung des Marktes, womit die freieAusübung von Tätigkeiten und der freie Zugang zum System für alle Dritten gewährleistetsein würden. Das Gesetz schreibt diePflicht der Trennung von Tätigkeiten und Fristen für die Angleichung derTätigkeiten der im Energiewirtschaftsbereich aktiven Gesellschaften mit demneuen Gesetz vor.

In Zusammenhang mit der Pflicht der Trennung der energiewirtschaftlichenTätigkeiten schreibt das neue Energiewirtschaftsgesetz die Frist von zweiJahren ab dem Tag des In Kraft Tretens, die Zertifizierung neuer Netzbetreiberund die Erteilung entsprechender Lizenzen vor. Die Trennung setzt die Trennungder Erzeugung, öffentlichen Versorgung, Übertragung, beziehungsweise des Transportsund Vertriebs voraus.

Im Strombereich wurde die Trennung der Tätigkeiten bereits durchgeführt undzwar so, dass Statusänderungen der Verschmelzung von 14 bestehenden Gesellschaftenim System des öffentlichen Unternehmens Elektroprivreda Srbije durchgeführtworden sind. Nach den Statusänderungen sind nur 3 Unternehmen tätig: (i) JPElektroprivreda Srbije, als Stromerzeuger und Versorger, (ii) EPS Snabdevanje, alsöffentlicher Stromversorger und (iii) EPS Distribucija, als Netzbetreiber desStromvertriebssystems. Die Statusänderung wurde am 1. Juli 2015 durchgeführt.Mit der Stromübertragung befasst sich das öffentliche Unternehmen ElektromrežaSrbije, das auch früher ein separates öffentliches Unternehmen war.

Im Erdgasbereich ist die Trennung inder Anfangsphase – am 1 Juli 2015 hat die Regierung der Republik Serbiendie Gründung von Tochtergesellschaften des öffentlichenUnternehmens Srbijagas, das bisher die Tätigkeit des Transports, Vertriebsund der Versorgung mit Erdgas ausübte, genehmigt,und zwar Unternehmen, die sich mit demErdgastransport und Unternehmen, die sich mit dem Erdgasvertrieb befassenwerden, so dass erwartet wird, dass die gegenständlichen Aktivitäten fortgeführt werden, bis dieseTochtergesellschaften die Lizenz zur Ausübung der entsprechenden energiewirtschaftlichenTätigkeiten erhalten haben. JP Srbijagas wird die Tätigkeit derErdgasversorgung fortführen.

Der Stromübertragungsnetzbetreiber, beziehungsweise der Netzbetreiber desErdgastransportsystems werdenverpflichtet sein, sich dem Zertifizierungsverfahren zu unterzeihen, und in diesem Rahmen diesesVerfahrens sollen sie der Energiewirtschaftsagentur zeigen, dass siehinsichtlich der Rechtsform, Organisation und Beschlussfassung unabhängig vonanderen Tätigkeiten sind. Dabei gibt dasneue Energiewirtschaftsgesetzeingehendere Regeln hinsichtlich der Voraussetzungen, die der Netzbetreiber desErdgastransportsystems erfüllen muss von den Regeln, die derStromübertragungsnetzbetreiber erfüllen muss. Die Zertifizierung ist der vorherige Schritt bei der Erteilung der Lizenz für die Ausübung der engsprechendenenergiewirtschaftlichen Tätigkeit.

Auch die Gesellschaften, die sich mit dem Stromvertrieb, beziehungsweisedem Erdgasvertrieb befassen werden, müssen hinsichtlich der Rechtsform,Organisation und Beschlussfassung auch von anderen Tätigkeiten unabhängig sein,aber diese Unternehmen müssen sich keinem Sonderverfahren der Zertifikationunterziehen, sondern deren Unabhängigkeit wird im Rahmen der Erteilung der Lizenz bewertetet werden.

Die vorherige Voraussetzung zum Beginn des Zertifizierungsverfahrens istdie Verabschiedung eines entsprechenden subgesetzlichen Aktes, der diese Frageeingehend regeln wird. Die Energiewirtschaftsagentur ist verpflichtet dengegenständlichen Akt bis Ende 2015 zu verabschieden.

Neben der Zertifizierung,beziehungsweise Erteilung der Lizenz für die entsprechendeenergiewirtschaftliche Tätigkeit, werden diese Gesellschaften verpflichtetsein, auch ein Programm zur Sicherung des nicht diskriminatorischen Verhaltens zu verabschieden, mit Maßnahmen, die das diskriminatorische Verhalten verhindern, Verpflichtungen der Arbeitnehmerund Verhaltensregeln bei der Realisierung der Nichtdiskrimination, wirksamenAufsicht und regelmäßigen Berichterstattung, sowie Bestimmung der für die Aufsicht bei der Durchführung diesesProgramms verantwortlichen Person. Für die Bestellung dieser Person ist dievorherige Zustimmung der Energiewirtschaftsagentur erforderlich. Dieverantwortliche Person ist verpflichtet den Jahresbericht über ergriffene Maßnahmen zur Realisierungdes Programms zu erstellen und es der Energiewirtschaftsagentur zuzustellensowie es auf der Website des Netzbetreibers, beziehungsweise des vertikalintegrierten Unternehmens zu veröffentlichen.

Autoren: Jelena Gazivoda, Senior Partner und Nikola Djordjevic, Partner

Partnergesellschaft der Rechtsanwälte JPM Jankovic Popovic Mitic

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