Änderungen des Gesetzes über Kapitalgesellschaften beschlossen
Dienstag, 20.01.2015.
01:40
Das Parlament Serbiens verabschiedete heute die Änderungen des Gesetzes über Kapitalgesellschaften, die der Telekom Srbija erlauben, 20% eigener Aktien zu behalten.
Das geänderte Gesetz sieht vor, dass Aktiengeselslchaften außerhalb der Börse bis 20% Eigenaktien auch nach dem Ablauf der dreijährigen Frist behalten können, statt max. 10% der Aktien wie bisher.
Die Änderungen gelten auch für Eigenaktien, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erworben wurden.
Der Gesetzgeber sieht auch vor, dass das Vorzugsrecht für den Kauf der Aktien bei geschlossenen Aktiengeselslchaften von der Hauptversammlung beschränkt oder abgeschafft werden kann, durch Dreiviertelmehrheit der anwesenden Aktionäre.
Das Gesetz tritt in Kraft ein Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Serbien.

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